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Real Estate

Auftrag

Um mit der Vermarktung Ihrer Immobilie starten zu können benötigen wir eine Beauftragung, gerne in der Form eines qualifizierten Alleinauftrags. Bitte füllen Sie hierzu im ersten Schritt das Formular auf der Seite Maklervertrag aus. Unser Angebot umfasst dabei folgende Konditionen:

Art und Umfang der Vermarktung

Die Ansprüche potentieller Käufer / Investoren an die Präsentation einer Immobilie (das Exposé) haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Zusätzlich nimmt die Sichtbarkeit im Internet und eine professionelle channelübergreifende Marketingstrategie einen immer höheren Stellenwert ein. Wir nutzen deshalb modernste Produktionstechnologien und innovatives Content- und Performance Marketing, um Ihr Objekt in der relevanten Zielgruppe bekannt zu machen, bestens darzustellen und den richtigen Interessenten zielgerichtet anzusprechen.

Höhe der Provision

Wenn wir Ihre Immobilie erfolgreich vermittelt haben wird unsere Maklerprovision, auch Courtage genannt, fällig. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Verkäufer und Käufer übernehmen dabei jeweils die Courtage zu gleichen Teilen, d.h. es werden für Sie als Auftraggeber (Verkäufer) 3,57% Maklerprovision fällig.

Laufzeit des Vertrages

Je nach Komplexität Ihres Vorhabens, der individuellen Vermarktungsstrategie und der Beschaffenheit Ihrer Immobilie definieren wir die Befristung der Vertragslaufzeit (im Durchschnitt beträgt diese 4 Monate). Es besteht eine Bindungsfrist über die Vertragslaufzeit hinaus, etwa wenn ein ernsthafter Kaufinteressent vermittelt wird, der Immobilienkaufvertrag zwischen Eigentümer und Käufer aber erst nach dem Auslaufen des Maklervertrags abgeschlossen wird.

Kündigungsfrist

Befristete Verträge können innerhalb der Befristung nur per außerordentlichem Kündigungsrecht gekündigt werden. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, etwa eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Maklers, durch die er die Interessen des Eigentümers erheblich beeinträchtigt (z.B. durch Untätigkeit).
Diese Kündigung muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Eigentümer von der Pflichtverletzung erfahren hatte, erfolgen.